Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in nationales Recht umsetzt. Es schreibt vor, dass bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich sein müssen.
Das Gesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 für privatwirtschaftliche Unternehmen.
Wer ist betroffen?
Das BFSG gilt für Unternehmen, die bestimmte digitale Dienstleistungen oder Produkte anbieten, darunter:
- Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
- Bankdienstleistungen (Online-Banking, Apps)
- E-Books und entsprechende Lesesoftware
- Telekommunikationsdienste (z.B. VoIP)
- Personennahverkehr-Apps und Ticketsysteme
Reine Informationswebsites (ohne Transaktionsfunktionen) sind grundsätzlich nicht direkt betroffen – allerdings empfiehlt sich Barrierefreiheit aus SEO- und Nutzererfahrungsgründen für alle Websites.
Ausnahmen: Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter und unter 2 Mio. € Jahresumsatz) sind vom BFSG ausgenommen, sofern die Anforderungen eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würden.
Was wird konkret gefordert?
Die technischen Anforderungen orientieren sich an den WCAG 2.1 Level AA (Web Content Accessibility Guidelines). Konkret bedeutet das:
- Wahrnehmbar: Bilder brauchen Alternativtexte, Videos Untertitel, Kontraste müssen ausreichend sein
- Bedienbar: Die Seite muss per Tastatur navigierbar sein, Formulare klar beschriftet
- Verständlich: Klare Sprache, Fehlermeldungen in verständlichem Deutsch
- Robust: Kompatibel mit gängigen Screenreadern und assistiven Technologien
Was passiert bei Verstößen?
Unternehmen, die die Anforderungen des BFSG nicht erfüllen, können von Marktsüberwachungsbehörden und Verbraucherschutzverbänden abgemahnt oder mit Bußgeldern belegt werden.
Was sollten Sie jetzt tun?
- Prüfen, ob Ihr Unternehmen und Ihre Website unter das BFSG fallen
- Barrierefreiheits-Audit durchführen lassen
- Notwendige technische Anpassungen umsetzen
- Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen
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Fragen zu das BFSG?
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